AGB für Heilbehandlungen - Coaching – Seminare

 

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1) Die ABG regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen spirituellen Heiler und Patient / Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

1.2) Der Behandlungsvertrag / Coachingvertrag kommt zustande, wenn der Patient / Klient das generelle Angebot der Heilerin, Stefanie Muß, in Anspruch nehmen will.

  

1.3) Die spirituelle Heilerin,  Nadine Gerjets (im Nachfolgenden Energetikerin für Pferde und Humanenergetikerin genannt) ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe abzulehnen. Auch wenn ein Patient / Klient sich weigert schulmedizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist eine sofortige Ablehnung notwendig.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrags / Coachingvertrags

 

2.1) Die Energetikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten, indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der spirituellen und energetischen Methoden zur Beratung und Unterstützung beim Patienten / Klienten anwendet.

 

2.2) Die Energetikerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patienten-/Klienten willen entsprechen, sofern der Patient / Klient hierüber keine Entscheidung trifft.

 

2.3) Dabei werden Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht messbar oder durchempirische Daten dokumentiert. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden. Ein Heilungsversprechen wird nicht gegeben, da dies gesetzlich verboten ist.

 

§ 3 Mitarbeit des Patienten / Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient / Klient nicht verpflichtet. Die Energetikerin ist aber in dem Fall berechtigt, die Sitzung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, wenn der Patient Klient die Beratungsinhalte / Behandlungsmethoden verneint und damit die Behandlungsmaßnahmen verhindert.

 

§ 4 Honorierung der Energetikerin

 

4.1) Die Energetikerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Energetikerin und Patient / Klient vereinbart worden sind, gelten die gebuchten Tarifoptionen. Falls nicht, ist das angegebene Zeit Honorar zu entrichten das pro Stunde anfällt.

 

4.2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Honorare nach jeder Behandlung vom Patienten per Überweisung auf Rechnung. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 5 Tarifoptionsbuchung & Zeithonorarbuchung, Ratenzahlung bei Tarifoptionen

 

5.1) Tarifoptionsbuchungen sind auf der Website ersichtlich und werden immer aktualisiert. Zur Buchung von Tarifoptionen wird ein Behandlungsvertrag geschlossen dieser enthält auch die Zahlungsmöglichkeiten und die vereinbarte Laufzeit.

 

5.2) Zeithonorarbuchungen sind auf der Website ersichtlich und werden immer aktualisiert. Sie können gerne diese Buchungsoption wählen und bleiben damit ungebunden. Sie erhalten für jede Sitzung eine Rechnung.

 

5.3) Ratenzahlung bei Tarifoptionswahl, eine Ratenzahlung wird nach Vereinbarung mit dem Patienten / Klienten für 3 Monate oder 6 Monate vereinbart. Bonität vorausgesetzt.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlungen

 

6.1) Die Energetikerin behandelt die Patienten-und Klienten Daten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen / Behandlung, den Sitzungen und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten.

 

6.2) Absatz 6.1 ist nicht anzuwenden, wenn Die Energetikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

 

§ 7 Rechnungsausstellung  

 

Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift der Energetikerin, den Namen und die Anschrift des Patienten / Klienten, sowie den Behandlungszeitraum und die erbrachten Leistungsarten. Die Rechnung enthält keine Rückschlüsse auf ihre Krankheit oder das Leiden.  

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten & Vertraulichkeitsklausel

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Andere AGB finden keine Anwendung und werden nicht anerkannt. Es gilt auch für den Patienten / Klienten strengste Vertraulichkeit, gegenüber dritten. Gespräche und Informationsinhalte sind für sich zu behalten.

 

§ 9 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz der Praxis.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.